
Fruchtsaft und Nektar Verordnung von Nigeria
Lex Artifex LLP, Anwaltskanzlei in Nigeria, hat die Lebensmittel eingeführt & Droge (F&D) Helpdesk Einzelpersonen und Unternehmen an der Produktion beteiligten zu helfen, Verteilung, Ausfuhr und Einfuhr von geregelten Lebensmittel und Medikamente Produkte in den Anforderungen von Nigerias Nationalagentur für Food and Drug Administration und Kontrolle gesetzt Treffen („NAFDAC“). Unten ist die Fruchtsaft und Nektar Verordnung von Nigeria.
KOSTEN DER REGISTRIERUNG MIT NAFDAC
Für Informationen über die geltenden Tarife und die Kosten der Produkte Anmeldung mit NAFDAC in Nigeria, kontaktieren Sie uns mit der Beschreibung oder Bild des Produkts(s) gesucht registriert werden, und wir werden die Kostenschätzungen zu Ihnen. E-Mail an lexartifexllp@lexartifexllp.com, WhatsApp +234 803 979 5959.
Fruchtsaft- und NECTAR REGULIERUNG DER NIGERIA
AUFBAU DER VORSCHRIFTEN
Beginn:
1. Umfang
2. Verbot
3. Definitionen / Zusammensetzung von Fruchtsäften, Nektar und Fruchtpüree
4. organoleptischen Eigenschaften
5. Verwenden und Grenzen der Lebensmittelzusatzstoffe
6. Höchstgrenzen von Schadstoffen in Fruchtsäfte und Nektare
7. Beschriftung
8. Name des Fruchtsaftes, um anzuzeigen, die Natur usw..
9. Zutatenliste.
10. Strafe.
11. Verwirkung.
12. Deutung
13. Aufhebung von Fruchtsaft und Nektar Verordnungen 2018
14. Zitat
15. Termine
Beginn:
In Ausübung der EZB-Rat der Nationalen Agentur für Food and Drug Administration und die Kontrolle übertragenen Befugnisse (NAFDAC) von Sections 5 und 30 des NAFDAC Act Cap N1 LFN 2004 und Abschnitt 12 der Lebensmittel, Drogen-und Genussmittel (Anmeldung, Usw.) Act Cap F33 LFN 2004 und alle Kräfte ermöglicht es in diesem Namen, DER EZB-RAT DER NATIONALEN AGENTUR FÜR Food and Drug Administration und Kontrolle mit der Zustimmung des Herrn Minister für Gesundheit macht hiermit folgende Verordnungen:-
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Umfang
Diese Verordnungen gelten zu Fruchtsaft und Nektar Erzeugnisse hergestellt, importiert, exportiert, beworbenen, sold in Nigeria verteilt oder verwendet.
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Verbot
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Kein Fruchtsaft oder Nektar soll hergestellt werden, importiert, exportiert, beworbenen, sold in Nigeria verteilt oder verwendet, es sei denn, es wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Verordnung registriert.
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Es darf keine Person herstellen, einführen, Export, werben, verkaufen, verteilen oder jede Fruchtsaft oder Nektar benutzen, die ohne Zustimmung der Agentur nicht nahrhaften Süßungsmitteln enthält.
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Fruchtsaft kann Zucker enthalten, Zu oder Dextrose und alle Lebensmittelzusatzstoffe.
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Obst Saft dürfen keine nicht-nutritive Süßungsmittel es sei denn, die von der Agentur genehmigt.
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Definitionen / Zusammensetzung von Fruchtsäften, Nektar und Fruchtpüree
Definitionen und Zusammensetzungen von Fruchtsaft, Nektar und Fruchtpüree wird, wie in Schedule „A‘ zu diesen Verordnungen.
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organoleptischen Eigenschaften.
Das Produkt muss die charakteristische Farbe hat, Aroma und Geschmack des Fruchtsaftes. Die natürlichen flüchtigen Saft Komponenten können aus der gleichen Art von Früchten aus dem natürlichen flüchtigen Saft Komponenten entfernt wurden, erhalten in jedem Saft hinzugefügt werden.
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Verwenden und Grenzen der Lebensmittelzusatzstoffe
Der Einsatz und die Grenzen aller Lebensmittelzusatzstoffe in der Herstellung von Fruchtsaft und Nektar werden als von der Agentur genehmigt werden und die in Anhang „D“ angezeigt.
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Höchstgrenzen von Schadstoffen
Die Höchstgrenzen von Schadstoffen in Fruchtsäfte und Nektare müssen die Grenzwerte einhalten, wie in Anhang „E“ zu diesen Verordnungen.
7. Beschriftung
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Fruchtsäfte und Nektare werden nach dem Abgepackte Lebensmittel gekennzeichnet werden (Beschriftung) Verordnungen 2018.
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Der prozentuale Anteil Fruchtgehalt vorhanden ist so auf der Zutatenliste auf dem Etikett deklariert.
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Keine Kennzeichnung von Getränken in diesen Verordnungen festgelegt werden, das Wort „Fruchtsaft“ tragen, wenn der Fruchtgehalt, wie in Anhang C zur Verfügung gestellt.
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Keine Kennzeichnung von Getränken in diesen Verordnungen festgelegt werden, das Wort „Fruchtgetränk“ tragen, es sei denn der Fruchtsaftgehalt nicht weniger als 5 Prozent
.
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Name des Fruchtsaftes, um anzuzeigen, die Natur
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Der Name eines jeden Fruchtsaft müssen die genaue Natur zeigen,
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Ist ein Name für die Fruchtsaft wurde in diesen Verordnungen festgelegt, ein solcher Name soll verwendet werden,,
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Wo kein gemeinsamer Name existiert für die Fruchtsaft, ein geeigneter beschreibender Name zu verwenden, unter der Vorraussetzung, dass, kein Produkt wird Fruchtsaftgetränk benannt werden,
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Ein geprägt oder Fantasienamen verwendet werden, sofern der Name nicht irreführend ist und durch einen geeigneten beschreibenden Begriff begleitet,
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Im Fall einer Kombination von zwei oder mehr Fruchtsaft, der Name der Säfte in der Größenordnung von Übergewicht nach Gewicht oder das Wort „Frucht“ soll auf der Verpackung deklariert werden, und
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Im Fall einer einzigen Fruchtsaft oder eine Kombination von zwei oder mehr Fruchtsaft, jede von denen aus Konzentrat(s), die Worte „aus Konzentrat(s)“, wird das Wort „Saft folgen(s)" im Namen(s) solcher Saft(s) wenn auf der Verpackung deklariert.
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Zutatenliste.
Eine vollständige Liste der Zutaten bei der Herstellung verwendete Fruchtsaft auf dem Etikett in absteigender Reihenfolge des Anteil vorhanden deklariert werden, außer im Fall eines dehydratisierten Fruchtsaft sollte durch die Zugabe einer geeigneten Menge an trinkbarem Wasser rekonstituiert werden,, in welchem Fall, Die Inhaltsstoffe können in der Reihenfolge des Anteils in dem rekonstituierten Produkt aufgeführt werden, vorausgesetzt, dass eine Erklärung wie geleitet „Zutaten, nach Zubereitung“ die Liste der Zutaten wird.
10. Strafe.
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Jede Person, die eine der Bestimmungen dieser Verordnungen verstoßen wird auf Verurteilung wegen eines Tatbestands und haftbar. Im Falle von :
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(ein) ein Individuum, zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als ein Jahr nicht oder zu einem feinen 50,000 oder beide seiner Haft und Geldstrafe; und
(b) eine juristische Person, zu einem nicht N100 Geldstrafe, 000.
(2) Wird eine Zuwiderhandlung gemäß dieser Verordnung wird durch eine juristische Person begangen, Jede Firma oder andere Personenvereinigung:-
(ein) Direktor, Manager, Sekretärin oder andere ähnliche Offiziere der Körperschaft; oder
(b) Partner oder leitender Angestellter der Firma oder
(c) Treuhänder des Körpers betroffen; oder
(d) Person in der Verwaltung der Angelegenheiten des Vereins besorgt; oder
(e) Person, die in einer Kapazität in den Absätzen zu wirken, wurde vorgeblich (ein) zu (d) dieser Verordnung, arisch schuldig diese Straftat und haftet vorgegangen wird gegen und für dieses Vergehen in gleicher Weise bestraft, als ob er selbst die Straftat begangen, es sei denn, er beweist, dass die Handlung oder Unterlassung bildet die Straftat erfolgte ohne sein Wissen, Zustimmung oder Duldung.
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Verwirkung nach Überzeugung
(1) Eine Person einer Straftat nach diesen Vorschriften für schuldig befunden wird die Bundesregierung verwirken-
(ein) Vermögenswerten oder Eigenschaft konstituierenden schreitet abgeleitet oder erhalten, direkt oder indirekt, als Folge der Straftat;
(b) jeder der Unterkunft Person oder Einrichtungen in irgendeiner Art und Weise verwendet zu begehen oder die Begehung der Straftat zu erleichtern.
(2) In diesem Abschnitt, „Erlös“ alle Gegenstände, abgeleitet oder erhalten, direkt oder indirekt, durch die Begehung der Straftat.
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Deutung
In diesen Verordnungen, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert;
„Agentur“ ist die Nationale Agentur für Food and Drug Administration und Kontrolle:
„Fruchtsaft“Bedeutet die gegorene, aber vergärbaren Flüssigkeit aus dem essbaren Teil des Schalls erhalten, in geeigneter Weise reife und frische Früchte oder Frucht in einwandfreiem Zustand durch geeignete Mittel einschließlich Nacherntebehandlungen Oberflächenbehandlung gemäß den geltenden Bestimmungen der Codex-Alimentarius-Kommission angewandt beibehalten.
„Konzentrierter Fruchtsaft“Bedeutet das Produkt, das mit der Definition entspricht die in der Verordnung 12 (2) über, mit Ausnahme von Wasser wurde in einer ausreichenden Menge zur Erhöhung des Brix-Wertes auf einen Wert von zumindest physikalisch entfernt 50% größer als der Wert Brix für rekonstituierten Saft aus der gleichen Frucht hergestellt.
„Paket“Jede Form von Verpackungsmaterial, in dem die Fruchtsäfte und Nektare zum Verkauf als Einzelteil verpackt.
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Aufhebung von Fruchtsaft und Nektar Verordnung 2005.
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Der Fruchtsaft und Nektar Verordnungen 2005 wird aufgehoben.
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Die Aufhebung dieser Verordnungen in Übereinstimmung mit den Verordnungen 13 (1) diese Verordnung ist nichts getan Affekt oder angeblich unter den aufgehobenen Verordnungen durchgeführt werden.
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Zitat
Diese Verordnungen können zitiert werden als Fruchtsaft und Nektar Verordnungen, 2018.
ZEITPLAN „A“
DEFINITIONEN UND ZUSAMMENSETZUNGEN FRUCHSAEFTE, Nektar und Fruchtpüree
Fruchtsaft kann Zucker enthalten, Zu oder Dextrose und alle Lebensmittelzusatzstoffe, ohne nonnutritive Süßstoff von der Agentur genehmigt.
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Orangensaft (Zitrusgewächs sinens)
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Orangensaft wird die Fruchtsaft vom Endokarp von Ton erhalten werden, reife Orangen und der Saft können und später wieder hergestellt mit Trinkwasser geeignet für die Zwecke der Aufrechterhaltung der grundlegenden Zusammensetzung und Qualitätsfaktoren des Saftes konzentriert wurden,.
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Der lösliche Feststoff wird durch den minimalen Brix Pegel für die einzelnen Verstärkungs Orangensaft nicht aus Konzentrat bestimmt werden soll 10 und der Brix-Wert für rekonstituierten Orangensaft aus Konzentrat soll sein 11.2.
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Die ätherischen Öle Inhalt eines Orangensaft darf nicht mehr als 0,4 ml / kg.
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Ananassaft (Ananas comosus) (Ananas sativus)
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Ananassaft wird die Fruchtsaft aus Ton reifen Ananas gewonnen werden und der Saft konzentriert worden sein und später mit Trinkwasser für den Zweck geeignet Rekonstitution der wesentlichen Zusammensetzung und Qualitätsfaktoren des Saftes Aufrechterhaltung.
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Die löslichen Feststoffen von mindestens Brix Ebene bestimmt werden soll 11.2 für Ananassaft exklusiven von zugesetztem Zucker und wo der Saft wurde unter Verwendung von konzentriertem Saft unter Zugabe von Trinkwasser erzeugt worden, die löslichen Feststoffe durch die minimale Brix Ebene bestimmt werden sollen 12.8 für Ananassaft ausschließlich Zuckerzusatz.
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Die Gesamtmenge an zugesetztem Zucker wird nicht 25 g / kg und die Zugabe von Zuckern ist nicht zulässig übersteigen, wenn der Saft hat angesäuert worden.
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Ethanolgehalt des Ananassaftes darf nicht mehr als 3 g / kg.
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Traubensaft (Vitis vinifera oder Hybriden; Vitis labrusca oder Hybriden)
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Traubensaft soll sein die Fruchtsaft aus Ton erhalten, reife Trauben und der Saft können und später wieder hergestellt mit Trinkwasser geeignet für die Zwecke der Aufrechterhaltung der grundlegenden Zusammensetzung und Qualitätsfaktoren von Saft konzentriert wurden.
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Die löslichen Traubenfeststoffe durch die minimale Brix Ebene bestimmt werden sollen 13.5 für Traubensaft und wo der Saft wurde unter Verwendung von konzentriertem Saft unter Zugabe von Trinkwasser erzeugt worden, die löslichen Feststoffe durch die minimale Brix Ebene bestimmt werden sollen 15.9 für Traubensaft.
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Der Ethanolgehalt darf nicht mehr als 5 g / kg.
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Die flüchtigen Säuren Inhalt eines Traubensaft darf nicht mehr als 0,4 g / kg, als Essigsäure.
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Zitronensaft (Citrus Zitrone )
(1) Zitronensaft ist die Fruchtsaft aus Ton erhalten werden, reife Zitrone und der Saft können und später wieder hergestellt mit Trinkwasser geeignet für die Zwecke der Aufrechterhaltung der grundlegenden Zusammensetzung und Qualitätsfaktoren des Saftes konzentriert wurden,.
(2) Die lösliche Zitrone Feststoffe durch den minimalen Brix-Wert für Zitronensaft bestimmt werden seine 7.0.
(3) Der Ethanolgehalt eines Zitronensaft darf nicht mehr als 3 g / kg.
(4) Die ätherischen Öle Inhalt eines Zitronensaft darf nicht mehr als 0,5 ml / kg.
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Grapefruits (Citrus paradisi)
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Grapefruitsaft ist die Fruchtsaft aus Ton erhalten werden, reife Pampelmusen und der Saft können und später wieder hergestellt mit Trinkwasser geeignet für die Zwecke der Aufrechterhaltung der grundlegenden Zusammensetzung und Qualitätsfaktoren des Saftes konzentriert wurden,.
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Die löslichen Feststoffe durch die minimale Brix Ebene bestimmt werden sollen 9.5 für Grapefruit exklusive von zugesetztem Zucker und der Gesamtmenge von zugesetztem Zucker und die minimalen Brix Stufe für rekonstituierte Grapefruit aus Konzentrat WIRD 10.0.
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Die Gesamtmenge an zugesetztem Zucker darf nicht mehr als 50 g / kg.
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Der Ethanolgehalt darf 3,0 g / kg übersteigt.
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Die ätherischen Öle Gehalt darf nicht mehr als 0,3 ml / kg.
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Apfelsaft (Pyrus Malus)
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Apfelsaft wird die Fruchtsaft aus Ton erhalten werden, reife Äpfel und der Saft können und später wieder hergestellt mit Trinkwasser geeignet für die Zwecke der Aufrechterhaltung der grundlegenden Zusammensetzung und Qualitätsfaktoren des Saftes konzentriert wurden,.
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Die löslichen Feststoffe durch die minimale Brix Ebene bestimmt werden sollen 10.2 für Apfelsaft und der minimalen Brix-Wert für rekonstituierte Apfelsaft aus Konzentrat soll sein 11.2.
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Der Ethanolgehalt darf nicht mehr als 5 g / kg.
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Das flüchtige Säure Gehalt eines Apfelsaft nicht 0,4 g nicht überschreiten darf / kg, ausgedrückt als Essigsäure.
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Schwarzer Johannisbeersaft (Ribes 50)
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Johannisbeersaft soll sein die Fruchtsaft aus Ton erhalten, reife schwarze Johannisbeeren und der Saft können und später wieder hergestellt mit Trinkwasser geeignet für die Zwecke der Aufrechterhaltung der grundlegenden Zusammensetzung und Qualitätsfaktoren des Saftes konzentriert wurden,.
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Die löslichen Feststoffe durch die minimale Brix Ebene bestimmt werden sollen 10.5 für Johannisbeersaft und der minimalen Brix-Wert für rekonstituierte schwarze Johannisbeere aus Konzentrat soll sein 11.0.
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Die Gesamtmenge an zugesetztem Zucker berechnet als Trockensubstanz ist nicht 200g / kg des Endproduktes überschreitet.
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Der Ethanolgehalt darf nicht mehr als 3 g / kg.
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Die flüchtigen Säuren Gehalt darf nicht überschreiten 1,2 g / kg, ausgedrückt als Essigsäure.
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Andere Fruchtsäfte(s)
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Andere Fruchtsäfte sind die Fruchtsäfte aus Früchten der einzelnen Arten und die Fruchtsaft hergestellt sein kann konzentriert wurde, und später mit Trinkwasser für den Zweck geeignet Rekonstitution die wesentlichen Zusammensetzungen und Qualitätsfaktoren des Saftes der Aufrechterhaltung.
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Die löslichen Feststoffe durch den minimalen Brix Pegel bestimmt wird dem löslichen Feststoffgehalt der genannten reifen Früchten exklusiven von zugesetztem Zucker entsprechen den in Anhang ‚A‘.
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Die Gesamtmenge an zugesetztem Zucker darf nicht größer als 100 g / kg, mit Ausnahme von sehr sauren Früchten, wobei 200 g / kg ist zulässig.
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Der Zusatz von Zucker ist nicht zulässig, wenn der Saft wird angesäuert worden.
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Der Ethanolgehalt darf nicht mehr als 5 g / kg.
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Mixed Fruchtsaft
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Mixed Fruchtsaft wird der Fruchtsaft aus zwei oder mehr Arten von Ton reife Früchte und Säfte erhalten werden können, wurden konzentriert und später mit Trinkwasser für den Zweck geeignet wiederhergestellt ihre wesentlichen Zusammensetzung und Qualität Faktoren der Aufrechterhaltung.
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Die löslichen Feststoffe durch den minimalen Pegel bestimmt Brix (exklusiv von zugesetztem Zucker) wird ein Wert sein, der auf den Trockensubstanzgehalt der reifen Früchte sind ohne Zuckerzusatz entspricht.
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Die Menge an Zucker hinzugefügt, berechnet als Trockenzucker wird nicht 100 g / kg nicht überschreiten.
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Der Zusatz von Zucker gemischt Fruchtsaft ist nicht zulässig, wenn der Saft wird angesäuert worden.
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Der Ethanolgehalt eines gemischten Fruchtsaft darf nicht mehr als 3 g / kg.
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Kohlensäurehaltige Fruchtsaft
Kohlensäurehaltige Saft mit oder ohne Kohlensäure Saft wird der genannte Fruchtsaft mit Kohlendioxid imprägniert werden, unter Druck oder wo die Fruchtsaft mehr als 2 g / kg Kohlendioxid enthält und den Begriff „Kohlensäure“ ist in unmittelbarer Nähe zu dem Namen des Produkts und Kohlendioxid erscheinen wird in der Zutatenliste deklariert werden.
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Fruchtpüree
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Fruchtpüree ist das gegorene, aber vergärbaren Produkt, erhalten durch den essbaren Teil der ganzen oder geschälten Frucht Sieben ohne den Saft zu entfernen.
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Die Frucht wird sein Ton, in geeigneter Weise reifen und frischen Früchten oder Frucht durch physikalische Mittel erhalten.
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Konzentrierte Fruchtpüree kann durch die physikalische Entfernung von Wasser aus dem Fruchtpüree erhalten werden.
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Fruchtmark haben können Aromastoffe und flüchtige Aromakomponenten wieder hergestellt, von denen alle durch geeignete physikalische Mittel erhalten werden,, und von denen alle müssen von der gleichen Art von Früchten gewonnen werden. Zellstoff- und Zellen, die durch geeignete physikalische Mittel aus der gleichen Art von Früchten erhalten wird, können hinzugefügt werden,.
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Nektar
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Nektar ist das gegorene, aber vergärbaren Produkt durch Zugabe von Trinkwasser erzeugt worden, Zucker, oder beides oder andere kohlenhydrat Süßstoffe wie in Schedule ‚C‘ auf Fruchtpüree oder konzentriertes Fruchtpüree oder zu einem Gemisch dieser Produkte beschrieben.
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Der Mindest Saft und / oder Püree Inhalt wird wie in Schedule ‚C‘ sein.
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Aromastoffe, flüchtige Aromakomponenten, Zellstoff- und Zellen, von denen alle müssen von der gleichen Art von Obst wiedergewonnen werden und durch geeignete physikalische Mittel erhalten werden können hinzugefügt werden,. Das Produkt darüber hinaus müssen die Anforderungen für Fruchtnektare in Anhang C definiert erfüllen
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ZEITPLAN ‚B‘
ZUSAMMENSETZUNG
Grundzutaten
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Lösliche Feststoffe sind wie folgt -
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für Fruchtsäfte nicht aus Konzentraten für den Verzehr als solche angeboten, der lösliche Feststoffgehalt des einzelnen Verstärkungs Saftes darf nicht verändert werden und in Übereinstimmung mit dem minimalen Brix Niveau sein wird in der unten stehenden Tabelle 1 etabliert;
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die Herstellung von Obst für die direkten Verzehr angeboten, die Rekonstitution von kondensierten oder konzentrierten Säften erfordert wird in der ersten Tabelle mit dem angegebenen Mindest Brix-Wert entspricht, mit Ausnahme der Feststoffe von zugesetzter optionalen Zutaten und Zusatzstoffe und I keine Brix Ebene in der Tabelle angegeben, wenn es, mindestens Brix wird auf der Grundlage des löslichen Feststoffgehalt der einzelnen Stärke berechnet werden, nicht konzentriertem Saft verwendet, um solche konzentrierten Saft zu erzeugen;
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für rekonstituierter Saft aus Konzentrat, Trinkwasser in der Rekonstitution verwendet wird bei einer Mindest treffen Richtlinien für die Trinkwasserqualität der Weltgesundheitsorganisation mit Nitratgehalt darf nicht überschreiten 25 mg / l und Natriumgehalt darf nicht mehr als 50 mg / l.
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Mindest Brix-Wert für rekonstituierten Saft aus Konzentrat und einfacher Stärke Saft nicht aus Konzentrat ist wie folgt -
Fruit Common Name |
Mindest Brix für rückverdünnte Fruchtsäfte und das rekonstituierte Püree |
Mindest Saft und / oder PüreeInhalt (% v / v) für Fruchtnektare |
|||
Kiwi |
Actinidia köstlich(EIN. Chev.) C. F. Liang & EIN.R. Fergoson |
( * ) |
( * ) |
||
Cashewapple |
Anacardium occidentale L. |
11.5 |
25.0 |
||
Ananas |
EINnanas comosus (L.) Merrill Ananas sativisL. Schult. f. |
12.8Es wird anerkannt, dass in verschiedenen Ländern, der Brix-Wert kann natürlich von diesem Wert abweichen. In Fällen, in denen der Brix-Wert ist durchweg niedriger als dieser Wert, rekonstituierter Saft der unteren Brix von diesen Länder in den internationalen Handel eingeführt wird akzeptabel sein, wird nicht unten 10oBrix für Ananassaft und Apfelsaft, sofern sie die Echtheit Methodik aufgeführt im General Standard für Fruchtsäfte und Nektare und das Niveau erfüllt. |
40.0 |
||
soursop |
soursop L. |
25.0 |
|||
Zuckerapfel |
Zimtapfel L |
14.5 |
25.0 |
||
Sternfrucht |
Carambola L. |
7.5 |
25.0 |
||
Papaya |
Carica papaya L. |
( * ) |
25.0 |
||
Sternenapfel |
Chrysophyllum cainito |
( * ) |
( * ) |
||
Wassermelone |
8.0 |
40.0 |
|||
Limette |
8.0 |
Nach den Rechtsvorschriften des Einfuhrlandes |
|||
Fruit Common Name |
Botanischer Name |
Mindest Brix für rückverdünnte Fruchtsäfte und das rekonstituierte Püree |
Mindest Saft und / oder PüreeInhalt (% v / v) zumFruchtnektare |
||
Bitterorange |
Citrus aurantium L. |
( * ) |
50.0 |
||
Zitrone |
Citrus limon (L.) Burm. f.Citrus limonum Rissa Citrus |
8.014 |
Nach den Rechtsvorschriften des Einfuhrlandes |
||
Grapefruit |
Citrus paradisi Macfad |
10.014 |
50.0 |
||
Sweetie Grapefruit |
Citrus paradisi, Citrus grandis |
10.0 |
50.0 |
||
Mandarine / Tangerine |
Citrus reticulata Blanca |
11.814 |
50.0 |
||
Orange |
Citrus sinensis (L.) |
11.8 - 11.214 und im Einklang mit der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften des Einfuhr |
50.0 |
||
Land, aber nicht niedriger als 11.2.Es wird anerkannt, dass in verschiedenen Ländern, der Brix-Wert kann auf natürliche Weise aus diesem Bereich von Werten abweichen. In Fällen, in denen der Brix-Wert ist durchweg niedriger als dieser Bereich von Werten, rekonstituierter Saft der unteren Brix aus diesen Ländern in der internationalen Handel eingeführt wird akzeptabel sein, vorausgesetzt, es erfüllt die in der Allgemeinen aufgelistet Authentizität MethodikStandard für Fruchtsäfte und Nektare und das Niveau nicht unterschreiten 10die Brix. |
|||||
Kokosnuss |
Cocos nucifera L.15 |
5.0 |
25.0 |
||
Melone |
Cucumis melo L. |
35.0 |
|||
casaba Melon |
Cucumis melo L subsp. Es Bowler. inodorus H. Jacq. |
7.5 |
25.0 |
||
Honigmelone |
Cucumis melo L. subsp. melowar. inodorus H. Jacq |
10.0 |
25.0 |
||
Quitte |
Cydonnia oblonga Mühle. |
11.2 |
25.0 |
||
Persimmon |
Diospyros khaki Thunb. |
( * ) |
40.0 |
||
Crowberry |
Empetraceae schwarz 50. |
6.0 |
25.0 |
||
Mispel |
japanische Eribotrya |
( * ) |
( * ) |
||
Fruit Common Name |
Botanischer Name |
Mindest Brix für rückverdünnte Fruchtsäfte und das rekonstituierte Püree |
Mindest Saft und / oder PüreeInhalt (% v / v) zumFruchtnektare |
||
Guavaberry Birchberry |
Eugenia Spritze |
( * ) |
( * ) |
||
Suriname Kirsche |
Eugenia uniflora Reiche. |
6.0 |
25.0 |
||
Feige |
Ficus carica L. |
18.0 |
25.0 |
||
Kumquat |
Fortunella Swingle sp. |
( * ) |
( * ) |
||
Erdbeere |
Fragaria x. ananassaDuchense (Chile-erdbeereDuchesne x Fragariavirginiana Duchesne) |
7.5 |
40.0 |
||
Jenipapo |
jenipapo |
17.0 |
25.0 |
||
Sanddorn |
Hippophae elaeguacae |
( * ) |
25.0 |
||
Buckthornberry= Sallowthornberry |
Hipppohae rhamnoides L. |
6.0 |
25.0 |
||
Litchi / Lychee |
Litchi chinensis Sonn. |
11.2 |
20.0 |
||
Tomate |
Lycopersicum esculentum L. |
5.0 |
50.0 |
||
Acerola (West-Kirsche) |
indisch |
Malpighia sp. (Macht. & Sesse) |
6.5 |
25.0 |
|
Apfel |
Malus domestica Borkh. |
11.5Es wird anerkannt, dass in verschiedenen Ländern, der Brix-Wert kann natürlich von diesem Wert abweichen. In Fällen, in denen der Brix-Wert ist durchweg niedriger als dieser Wert, rekonstituierter Saft der unteren Brix aus diesen Ländern in der internationalen Handel eingeführt wird akzeptabel sein, sofern sie die Authentizität Methodik aufgeführt im General Standard für Fruchtsäfte und Nektare und das Niveau wird nicht unten erfüllt 10die Brix für Ananassaft und Apfelsaft. |
50.0 |
||
Holzapfel |
Malus prunifolia (Willd.)Borkh. Malus sylvestris Mühle. |
15.4 |
25.0 |
||
Mammee Apfel |
amerikanisches Säugetier |
( * ) |
( * ) |
||
Fruit Common Name |
Botanischer Name |
Mindest Brix für rückverdünnte Fruchtsäfte und das rekonstituierte Püree |
Mindest Saft und / oder PureeContent (% v / v) für Obst Nektare |
||
Mango |
Mangifera indica L |
13.5 |
25.0 |
||
Maulbeere |
Morus sp. |
( * ) |
30.0 |
||
Banane |
Musa Arten einschließlich M. acuminata und M. paradisiaca aber ohne andere plantains |
( * ) |
25.0 |
||
Gelbe Passionsfrucht |
Passiflora edulis |
( * ) |
( * ) |
||
Passionsfrucht |
Passionsblume edulis Sims. f. edulus vorbei Passi Sims. f. Über flavicarpa. Def. |
12 |
25.0 |
||
Passionsfrucht |
Passi quadrangularis. |
( * ) |
( * ) |
||
Datum |
Phoenix dactylifera L. |
18.5 |
25.0 |
||
sapote |
großer sapote |
( * ) |
( * ) |
||
Aprikose |
Prunus armeniaca L. |
11.5 |
40.0 |
||
Süße Kirsche |
Prunus avium L. |
20.0 |
25.0 |
||
Sauerkirsche |
Prunus cerasus L. |
14.0 |
25.0 |
||
Stonesbaer |
Prunus cerasus L.cv Stevnsbær |
17.0 |
25.0 |
||
Pflaume |
Prunus domestica L. subsp. Haushälterin |
12.0 |
50.0 |
||
Pflaume |
Prunus domestica L. subsp. Haushälterin |
18.5 |
25.0 |
||
Quetsch |
Prunus domestica L. subsp. Haushälterin |
12.0 |
25.0 |
||
Nektarine |
Prunus persica (L.) Batsch var. PEACH (Suckow) c. K. Schneid. |
10.5 |
40.0 |
||
Pfirsich |
Prunus persica (L.) Batsch var. persica |
10.5 |
40.0 |
||
Schlehe |
Prunus spinosa L. |
6.0 |
25.0 |
||
Guava |
Guave L. |
8.5 |
25.0 |
||
Granatapfel |
Punica granatum L. |
12.0 |
25.0 |
||
Fruit Common Name |
Botanischer Name |
Mindest Saft und / oder PüreeInhalt (% v / v) für Fruchtnektare |
|||
Aronia / Aronia |
Pyrus arbustifolia (L.) Pers. |
( * ) |
( * ) |
||
Birne |
Pyrus communis 50. |
40.0 |
|||
schwarze Johannisbeere |
Ribes 50 |
11.0 |
30.0 |
||
Rote Johannisbeere |
Ribes 50. |
10.0 |
30.0 |
||
weiß Currant |
Ribes 50. |
10.0 |
30.0 |
||
rote Stachelbeere |
Ribes uva-crispa |
( * ) |
30.0 |
||
Goosberry |
Ribes uva-crispa L |
7.5 |
30.0 |
||
weiß Goosberry |
Ribes uva-crispa L |
( * ) |
30.0 |
||
cynorrhodon |
Hagebutte L. |
( * ) |
40.0 |
||
Hagebutte |
Rosa sp. L. |
9.0 |
40.0 |
||
Moltebeeren |
Moltebeere 50. |
9.0 |
30.0 |
||
Maulbeere |
Moltebeere 50. Morus Hybrid |
( * ) |
40.0 |
||
Brombeere |
Rubus fruitcosus L. |
9.0 |
30.0 |
||
Dewberry |
Haarschopf (von Nordamerika)R. caesius (von Europa) |
10.0 |
25.0 |
||
Rote Himbeere |
L Himbeere. Rubus strigosus Michx. |
8.0 |
40.0 |
||
Loganbeere |
Rubus loganobaccus L. H. Bailey |
10.5 |
25.0 |
||
Brombeere |
Rubus occidentalis 50. |
11.1 |
25.0 |
||
Boysen |
Rubus ursinus Ham. & Schltdl. |
10.0 |
25.0 |
||
Youngberry |
Rubus vitifolius x Himbeere Rubus baileyanis |
10.0 |
25.0 |
||
Holunderbeere |
Sambucus nigra L. Sambucus canadensis. |
10.5 |
50.0 |
||
Fruit Common Name |
Botanischer Name |
Mindest Brix für rückverdünnte Fruchtsäfte und das rekonstituierte Püree |
Mindest Saft und / oder PüreeInhalt (% v / v) zumFruchtnektare |
||
Lulo |
Lulo Lam. |
( * ) |
( * ) |
||
Vogelbeere |
Sorbus aucuparia L. |
11.0 |
30.0 |
||
Sorb |
Sorbus domestica |
( * ) |
30.0 |
||
caja |
Spondia lutea L. |
10.0 |
25.0 |
||
Umbu |
Umbu Arruda ex Kost. |
9.0 |
25.0 |
||
Pome Apfel |
Syzygiunjambosa Tamarindus indica |
( * ) |
( * ) |
||
Tamarinde (Indian Datum) |
Theobroma cacao L.Theobroma grandiflorum |
13.0 |
Ausreichende Inhalt ein Minimum zu erreichenSäure von 0.5 |
||
Kakao-Zellstoff |
Theobroma cacao L. |
50.0 |
|||
Cupuac û |
Theobroma grandiflorum L |
9.0 |
35.0 |
||
Kranichbeere |
Vaccinium macrocarpon Aiton Vaccinium oxycoccos L. |
7.5 |
30.0 |
||
Bilberry / Blueberry |
Vaccinium myrtillus L. Vaccinium corymbosum L.Vaccinium angustifolium |
40.0 |
|||
Preiselbeere |
Preiselbeere L. |
10.0 |
25.0 |
||
Traube |
Vitis Vinifera L. oder HybridenVitis Labrusceine davon oder Hybride |
16.0 |
50.0 |
||
Andere:hohe Säure |
Ausreichende Inhalt ein Minimum zu erreichenSäure von 0.5 |
||||
Andere: Hohe Zellstoffgehalt, oder starke Aroma |
25.0 |
||||
Andere: |
|||||
Säurearm,Niedriger Zellstoffgehalt, oderLow / Medium Geschmack |
50.0 |
||||
**Für die Zwecke des Standard ist die Brix als löslicher Feststoffgehalt des Saftes definiert als die durch das Verfahren in dem Abschnitt über Analyseverfahren bestimmt und gefunden Sampling. Wenn ein Saft aus einer Frucht hergestellt wird nicht in der obigen Liste erwähnt, es muss, Dennoch, entsprechen allen Vorschriften der Norm, außer, dass die Mindest Saft Brix-Wert des rekonstituierten wird der Brix-Wert sein, wie aus der Frucht zum Ausdruck verwendet zur Herstellung des Konzentrats.
ZEITPLAN ‚C‘
MINDEST SAFT UND / ODER PUREE OBST NEKTAR
Fruchtnektare, hergestellt aus |
Mindest Saft und / oder Püree Inhalt (% m / m) |
Aprikose |
35 |
Heidelbeere |
40 |
Brombeere |
30 |
Schwarze Johannisbeere |
30 |
Schwarze Johannisbeere (Nicht-breiige) |
30 |
Moltebeeren |
30 |
Kranichbeere |
|
Holunderbeere |
50 |
Goosberry |
30 |
Grapefruit |
50 |
Guava |
25 |
Mandarine |
50 |
Mango (breiig) |
30 |
Orange |
50 |
Pfirsich |
40 |
Peer |
40 |
Himbeere |
40 |
Rote Johannisbeere |
30 |
Hagebutte |
40 |
Vogelbeere |
30 |
Sanddorn |
25 |
Erdbeere |
40 |
Mandarine |
50 |
Whitecurrant |
30 |
whortleberry Andere: hohe Saure |
30 |
Apfel |
50 |
Banane |
25 |
Andere: hohe Azidität, Hohe Zellstoffgehalt, oder StrongGeschmack |
25 |
Andere: niedrige Säure, Low Zellstoff Inhalt, oder niedrig / mittelGeschmack |
50 |
ZEITPLAN ‚D‘
FUNKTION |
MAXIMALNIVEAU |
|
4.1 |
ANTIOXIDANTS |
|
300 |
Askorbinsäure |
Begrenzt durch GMP |
220 |
Schwefeldioxid (Zitrone, Kalk und Traubenmost nur) |
350mg / l |
4.2 |
Säureregula |
|
300 |
Zitronensäure |
2g / l |
330 |
Zitronensäure (Nektare) |
5g / l |
296 |
Äpfelsäure (oder Nektare) |
Begrenzt durch GMP |
336 |
Weinsäure (für Nektare) |
Begrenzt durch GMP |
4.3 |
Karbonisierung AGENTEN |
|
290 |
Kohlendioxid |
Begrenzt durch GMP |
4.4 |
STABILISATOREN |
|
440 |
Pektine |
<3g / l |
4.5 |
SÜSSUNGSMITTEL (OR NEKTAR) |
|
950 |
Acesulfam K |
<350mg |
951 |
Aspartame |
<600mg |
952 |
Cyclamat und Salze |
<400mg / l |
954 |
Saccharin und Salze |
<80mg / l |
955 |
Sucralose |
<250mg / l |
954 |
Neohesperidin |
30mg / l |
4.6 |
Konservierungsmittel können von der Agentur bestimmt werden hinzugefügt |
VERWENDUNG UND GRENZEN DER ZUSATZSTOFFE PROCESSING AIDS - Maximum an EINSATZ IN LINE guten Herstellungspraxis (GMP)
FUNKTION |
SUBSTANZ |
Entschäumer |
Polymethylsiloxan5 |
KlärmittelFilterhilfsmittelFlockungsmittel |
Adsorptionsmittels Tone(Bleichen, natürliche oder Aktiverden) |
Adsorbensharze |
|
Aktivkohle (nur aus Pflanzen) |
|
Bentonite |
|
Kalziumhydroxid |
|
Zellulose |
|
Chitosan |
|
Kolloidales Siliciumdioxid |
|
Diatomenerde |
|
Gelatine (von Hautkollagen) |
|
Ionenaustauscherharze (Kationen und Anionen) |
|
Kaolin |
|
Perlite |
|
Polyvinylpolypyrrolidon |
|
Kaliumtartrat |
|
Gefälltes Calciumcarbonat |
|
Reishülsen |
|
Kieselsol |
|
Schwefeldioxid |
|
Gerbstoff |
ZEITPLAN ‚E‘
Contaminant in Fruchtsaft / Nektare |
MaximalGrenzen(mg / kg) |
Arsen (Wie) |
0.2 mg / kg |
Führen (Pb) |
0.1 mg / kg |
glauben (Sn) |
200 mg / kg |
Kupfer (mit) |
5 mg / kg |
Zink (zn) |
5 mg / kg |
Eisen (Fe) |
15 mg / kg |
Summe von Kupfer, Zink und Eisen |
20 mg / kg |
Mineralische Verunreinigungen in unlöslichen 10% Salzsäure darf nicht 25 mg / kg nicht überschreiten (nur für geklärten Säften) |
|
Toxinen |
|
Mykotoxine |
|
Patulin (in Apfelsaft und Apfelsaftzutaten) |
50 ug / kg |
*Höchstgrenzen von Schadstoffen in Fruchtsaft und Nektare
NÄCHSTER SCHRITT?
Das Vorstehende stellt nur einen Überblick und stellen keine rechtliche Beratung. Die Leser werden darauf hingewiesen, gegen alle Entscheidungen auf der Grundlage dieser Veröffentlichung allein. Lieber, eine individuelle Rechtsberatung erhalten werden sollte.
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